Fragen und Antworten zu den Statutenänderungen

An der Hauptversammlung vom 10. November 2025 stimmen wir darüber ab, ob es künftig auch für Vertreter:innen von Betrieben im Quartier möglich sein soll, für einen Sitz im Vorstand zu kandidieren. Dieses Thema bewegt viele Mitglieder, denn es geht um die Zukunft und Ausrichtung unseres Vereins. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen offen und transparent.

Stamm im Einstein

Die Hauptversammlung entscheidet, ob künftig auch Vertreter:innen von Betrieben aus dem Quartier in den Vorstand gewählt werden können. Es geht also bei der Statutenänderung nicht um eine konkrete Person, sondern in einem ersten Schritt um eine klare Regelung der Situation, wie künftig allgemein mit Interessen von Betrieben umgegangen werden soll.

Richtig: Die Betriebe Akris, Wildegg Immobilien und Einstein haben im letzten Jahr den Wunsch geäussert, näher mit dem Verein zusammenzuarbeiten. Deshalb stellt sich Patrice Matter, der an der Felsenstrasse wohnt und für die Wildegg Immobilien arbeitet, für einen Vorstandssitz auf. 

Nein. Der Sitz ist an die gewählte natürliche Person gebunden. Scheidet sie aus, geht der Sitz nicht automatisch an eine andere Person des Betriebs über.

Nein. Der Verein bleibt ein Quartierverein, der die Wahrung und Förderung der Lebensqualität für die Anwohnenden ins Zentrum stellt. Die Mehrheit im Vorstand und in der HV bleibt bei den Anwohner:innen. Betriebe erhalten lediglich die Möglichkeit, mit einer Person im Vorstand mitzuwirken – aber nicht mehr Rechte als andere Mitglieder.

In der Vergangenheit gab es immer wieder unterschiedliche Auffassungen zur Strassengestaltung oder anderen Projekten im Quartier. Oft standen der Verein und die Betriebe dabei auf gegensätzlichen Seiten. Wir sind überzeugt: Es läuft besser, wenn man von Anfang an zusammenarbeitet statt gegeneinander. Darum wollen wir Betriebe, die sich einbringen wollen, als aktive Beteiligte einbinden und sie auch in die Pflicht nehmen mit dieser Verantwortung. Das schafft Transparenz und stärkt den Dialog.

Ja, die kann es geben, wenn ein Betrieb direkt von einem Projekt betroffen ist oder davon profitiert. Deshalb erachten wir es als umso wichtiger, diese Statutenänderung umzusetzen, sodass von Anfang an klar ist, dass eine Person als Vertretung eines Betriebs kandidiert und deren Interessen vertritt. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit, wie der Verein handeln soll, gilt dann weiterhin das Mehrheitsprinzip, wobei diese Mehrheit weiterhin bei den Anwohner:innen liegt.

Neben der Frage zu den Betriebsvertretungen gibt es zwei weitere Vorschläge:

- Co-Präsidium: Wir arbeiten bereits jetzt in einem Co-Präsidium, aber dies ist noch nicht in den Statuten abgebildet. Darum soll auch dies sauber geregelt sein.

- Ehrenmitgliedschaften: Letztes Jahr haben wir an der HV Brigitte Kemmann zum Ehrenmitglied ernannt. Auch diese Form der Mitgliedschaft soll künftig in den Statuten geregelt sein. Eine Lex Kemmann sozusagen!

Wir wissen, dass das Thema emotional ist. Deshalb wollen wir ihm den nötigen Raum geben, den es benötigt. Eine Woche vor der HV, am Montag, 3. November 2025, organisieren wir deshalb unser Quartierbier in der Einstein-Bar, wo Pro und Contra diskutiert werden können. An der HV selbst entscheidet dann die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

In dieser Synopse findet ihr die konkreten Änderungsvorschläge:

Zu den konkreten Änderungsvorschlägen

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